Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Im Zuge der Stromnetzübernahme zum 01.01.2019 durch die Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH wird auch die Marktrolle des „Grundzuständigen Messstellenbetreibers“ gem. § 3 MsbG im Konzessionsgebiet der Stadt Vlotho von der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH übernommen.
Dies beinhaltet auch die gesetzlich vorgeschriebene Umbaupflicht von Stromzählern zu modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung gem. § 5 MsbG oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer oder den Anschlussnehmer getroffen wird. Bereits durch die Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) installierte moderne Messeinrichtungen („Digitaler Stromzähler“) und die entsprechenden Messstellenverträge werden von der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH ab dem 01.01.2019 übernommen.
Ausstattung von Messstellen
Die Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erfolgt gemäß § 29 MsbG. Das MsbG sieht eine gestaffelte Ausstattungsverpflichtung nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien für den Messstellenbetrieb vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.
Ausgestattet werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Anlagenleistung. Soweit gem. § 30 MsbG technisch möglich und gem. § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar, kann der grundzuständige Messstellenbetreiber Letztverbraucher mit intelligenten Messsystemen ausstatten.
Einbau moderner Messeinrichtungen
Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme1 vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um einen digitalen Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden daher weder fernausgelesen, noch senden diese Zählerstände. Für die modernen Messeinrichtungen wurde eine gesetzliche Preisobergrenze festgelegt.
Im Netzgebiet der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH werden als moderne Messeinrichtung die Zählertypen DxS74 von dem Hersteller DZG (Deutsche Zählergesellschaft Oranienburg mbH) und MT175 von dem Hersteller Iskra eingebaut. Angefügt stellen wir Ihnen die Bedienunganleitungen zur Verfügung:
Bedienungsanleitung für den Zählertyp DxS74, Hersteller DZG
Bedienungsanleitung für den Zählertyp MT175, Hersteller Iskra
Wie viele Zählpunkte sind von der Umbauverpflichtung betroffen und wann erfolgt der Umbau?
Die Umbauverpflichtung umfasst im Netz der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH nach derzeitigem Stand insgesamt ca. 10.500 Zählpunkte. Davon werden etwa 1.500 Zählpunkte mit einem intelligenten Messsystem und etwa 9.000 Zählpunkte mit einer modernen Messeinrichtung ausgestattet. Der Umbau auf moderne Messeinrichtungen beginnt nach dem 01.01.2019. Intelligente Messsysteme werden verbaut, sobald diese am Markt verfügbar und entsprechend vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert sind.
1 Intelligentes Messsystem ist eine über Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie.
Preisblätter intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen
Die nachfolgenden Preise und Konditionen, die wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen, gelten für alle Anschlussnutzer,
Anschlussnehmer, Anlagen- und Messstellenbetreiber, die moderne Messeinrichtungen( mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) der Stadtwerke Vlotho Stromnetz GmbH nutzen.
Download Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz, gültig ab 01.01.2024
Download Preisblatt gem. Messstellenbetriebsgesetz, gültig bis 31.12.2023
Messstellenvertrag mit grundzuständigem Messstellenbetreiber